Der Einsatz eines Sachverständigen ist dann erforderlich, wenn ein Befall durch Holzschädlinge oder Pilze vorliegt oder vermutet wird.
Unsere Arbeit richtet sich nach den Anforderungen der DIN 68800, die festlegt, wie u.a. Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Organismen durchgeführt werden.